Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) wurde am 15.04.2021 mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes für nichtig erklärt.
Die durch den Mietendeckel notwendig gewordenen Änderungen in den Verwaltungsabläufen und in der Vermietung werden in den nächsten Tagen entsprechend angepasst. Alle betroffenen Mitglieder, die Mietabsenkungen für die Gültigkeit des Mietendeckels hatten, werden zeitnah von uns über das weitere Vorgehen informiert. Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Mitglieder können wir auf Rückzahlungen nicht verzichten. Allerdings muss auch niemand aufgrund der rückwirkenden Nachzahlung fürchten, seine Wohnung zu verlieren.